Prüfung von Hallen- und Indoorspielplätzen

Normgerechte Sicherheit für Hallen- und Indoorspielplätze

Betreiber von Hallen- und Indoorspielplätzen sind gemäß § 823 BGB verpflichtet, ihre Anlagen und Spielgeräte in einem sicheren Zustand zu halten. Dazu gehört auch, diese regelmäßig auf Funktionsfähigkeit und die Einhaltung sicherheitstechnischer Anforderungen prüfen zu lassen.

Als Grundlage dienen unter anderem die Normen DIN EN 1176 ff. sowie DIN EN 14960 ff.

Für den sicheren Betrieb schreibt der Gesetzgeber regelmäßige Inspektionen in Intervallen von maximal 12 Monaten vor.

Die Durchführung dieser Prüfungen kann beispielsweise durch einen vom VDH anerkannten Sachverständigen erfolgen.

Der Verband der Hallen- und Indoorspielplätze (VDH) definiert den Ablauf der jährlichen Sicherheitsprüfung in einem eigenen Prüfhandbuch, das von akkreditierten Sachverständigen angewendet wird.

Leistungen

Die Inspektion wird systematisch durchgeführt und mit Schutzmaßnahmen in einem Ergebnisprotokoll für Sie dokumentiert.

Wir prüfen zum Bespiel für Sie:

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