Jahreshaupt-inspektion von Spielplätzen

Die jährliche Sicherheitsprüfung für dauerhaft sichere Spielräume.

Betreiber öffentlich zugänglicher Spielplätze – darunter Kommunen, Wohnungs- und Immobiliengesellschaften, kirchliche Einrichtungen sowie das Hotel- und Gastgewerbe – sind verpflichtet, neben der visuellen und operativen Inspektion auch eine jährliche Hauptinspektion durch einen Sachverständigen durchführen zu lassen.

Diese übernehmen wir für Sie als externer Dienstleister: mit FLL-zertifizierten Prüfern nach DIN 79161 und einer vollständigen, normgerechten Dokumentation.“

Die Jahresprüfung beinhaltet folgende Leistungen:

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